Bau- und  Sachverständigenbüro

Dipl.-Ing. Elke Walle



Öffentliche Bestellung

Von der Industrie- und Handelskammer Cottbus nach § 36 Gewerbeordnung, im Jahr 2003
öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständige für Schäden an Gebäuden.

Durch meinen Eid bin ich auf Basis der Sachverständigenordnung dazu verpflichtet, meine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch auszuführen.

Der Sachverständige hat sich auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, im erforderlichen Umfang fortzubilden und den notwendigen Erfahrungsaustausch zu pflegen.
Während der Bestellung unterliegt der Sachverständige einem umfangreichen Pflichtenkatalog, dessen Einhaltung von der Bestellungsbehörde überwacht wird.

Mit der Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, entsteht Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen. Die öffentliche Bestellung belegt die besondere Qualifikation und Berufserfahrung des Sachverständigen und stellt ein unabhängiges und unparteiisches Gutachten in Aussicht, das hohen Anforderungen gerecht wird.